Wohnen mit umfassender Unterstützung

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Informations- + Beratungsbüro
Hilfsverein für psychisch Kranke Rems-Murr e.V.
Palmerstraße 11, 71364 Winnenden

Fon: 07195/95 98 507
 

Wohnkolleg / stationäre Betreuung

Unser Wohnkolleg bietet Menschen mit einer psychischen Erkrankung umfassende Unterstützung bei der Bewältigung von krankheitsbedingten Einschränkungen im alltäglichen Leben.

Das Wohnkolleg ist in unmittelbarer Nähe des Stadtkerns und des Bahnhofs von Winnenden gelegen. Im Wohnkolleg Palmerstraße wohnen 20 Personen in 6 Wohngemeinschaften und 3 Einzelwohnungen.

In den einzelnen Wohngemeinschaften gibt es Gemeinschaftsräume wie z.B. Küche, Wohnzimmer, Bäder, etc..., die von mehreren Personen genutzt werden.

Das multidisziplinäre Team aus Sozialpädagogen/-innen, Pflegekräften und Heilerziehungspflegern/-innen bietet umfassende sozialpsychiatrische Betreuung. Das Wohnkolleg ist durchgängig mit Fachkräften besetzt auch in der Nacht durch den Bereitschaftsdienst im Haus.

Unsere Angebote

  • Persönliche Begleitung durch Bezugsbetreuung
  • Sicherstellung der Grundversorgung und Anleitung in allen alltagspraktischen Bereichen
  • Hilfen bei der gesundheitlichen Versorgung
  • Heranführen an eine eigenständige Medikamenteneinnahme
  • Unterstützung bei der Tagesgestaltung
  • Freizeitaktivitäten
  • Rund-um-die-Uhr-Präsenz von Fachkräften
  • Regelmäßige Sprechstunden durch zwei konsiliarisch tätige Psychiater

Die Tagesstrukturierung erfolgt überwiegend durch den Besuch unserer "Arbeitspädagogischen Tagesstruktur" oder durch den Besuch einer der beiden Werkstätten für psychisch kranke Menschen im Landkreis. Menschen, die altersbedingt oder aufgrund fortschreitender Krankheitsentwicklung dies nicht mehr wahrnehmen können, bieten wir innerhalb des Hauses eine Tagesgestaltung.

Die Kosten werden vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen. Eigenes Einkommen und Vermögen muss gemäß den Vorgaben des Sozialgesetzbuches zur Bestreitung der Heimkosten eingesetzt werden. Die Bewohner/-innen erhalten zur Deckung des persönlichen Bedarfs den gesetzlichen Barbetrag.